Außengastronomie im Saarland

Speiselokale und Schankwirtschaften im Saarland dürfen ihre Außengastronomie bald täglich eine Stunde länger bis 24 Uhr betreiben.

Die neue, jetzt von der saarländischen Landesregierung beschlossene Regelung verlängert den zulässigen Zeitraum für den Betrieb der Außengastronomie an Werktagen unter der Woche

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Außenbewirtung und Nachtruhe

Die Einstellung der Außenbewirtung mehrerer nahe beisammen liegender gastwirtschaftlicher Betriebe kann auch dann angeordnet werden, wenn die Lärmverursachung nicht eindeutig einer der Gaststätten zugeordnet werden kann. Diese Auffassung vertrat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz in vorläufigen Rechtsschutzverfahren dreier betroffener Koblenzer Gaststätten.

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