Arbeitslohn und Jahresnetzkarte

Arbeitslohn ist innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem er dem Steuerpflichtigen zugeflossen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil den sofortigen Zufluss von Arbeitslohn für den Fall angenommen, dass einem Steuerpflichtigen von seinem Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte überlassen

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Polizei-Rentner als Fremdenführer

Nebeneinkünfte von Beamten im Ruhestand sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anrechnungsfrei. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist Polizeibeamter. Nachdem er wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden war, nahm er eine Tätigkeit als Fremdenführer auf.

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