Eine öffentliche Auftraggeberin darf Tablets nur dann herstellerspezifisch ausschreiben, wenn sie die hierfür maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Gründe konkret, nachvollziehbar und belastbar dokumentiert. Pauschale Hinweise auf mögliche Kompatibilitätsprobleme, einen erhöhten Verwaltungsaufwand oder Mehrkosten genügen nicht.
Eine Stadt muss aktuell die
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