Verfassungswidrige Erbschaftsteuer

Die Erhebung der Erbschaftsteuer ist in der derzeitigen Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem heute veröffentlichten Beschluss festgestellt.

Nach Ansicht des BVerfG ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG

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