Einmalzahlung zum Strukturausgleich – und der „Aufstieg – ohne“ im kirchlichen Dienst

Ein Anspruch auf die Einmalzahlungen nach § 10 ARRÜ-DVO.EKD besteht in den Fällen, in denen die Anlage 3 zum TVÜ-Bund (Strukturausgleichstabelle) in der Spalte „Aufstieg“ das Merkmal „ohne“ ausweist, auch dann, wenn der Mitarbeiter im Zeitpunkt des Inkrafttretens der ARRÜ-DVO.EKD den Bewährungsaufstieg bereits vollzogen hatte und ein weiterer Bewährungsaufstieg nicht

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Bewährungsaufstieg – und die Rechtskraft einer Eingruppierungsfeststellungsklage

Die rechtskräftige Feststellung der Vergütungspflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, die auf die Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsmerkmals einer tariflichen Entgeltordnung gestützt wird, entfaltet nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff jedenfalls dann eine Bindungswirkung hinsichtlich der konkreten Fallgruppe der Vergütungsgruppe, wenn die Vergütungsgruppe nur eine in Betracht kommende Fallgruppe für die festgestellte Entgeltverpflichtung

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Eingruppierung und Bewährungsaufstieg eines Lehrers

Für die nach den Lehrer-Richtlinien der TdL eingruppierten Lehrkräfte ist der Bewährungsaufstieg nicht bereits mit dem Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006, sondern erst mit der Neufassung der Lehrer-Richtlinien der TdL zum 1.01.2012 entfallen. Die Eingruppierung eines Lehrers im öffentlichen Schuldienst richtet sich aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel ausschließlich nach den materiell-rechtlichen

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Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Bund ist für eine Höhergruppierung in Anwendung der Besitzstandsregelung ein schriftlicher Antrag der Beschäftigten erforderlich. Aus dem Antragserfordernis ergibt sich zugleich, dass die Besitzstandsregelung nach Abs. 3 keine Höhergruppierung im Wege der Tarifautomatik ermöglicht, sondern es sich um einen individualrechtlichen Anspruch handelt, der

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Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit war der 1944 geborene Kläger seit 1991 beim beklagten Land in

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Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

Begehrt ein technischer Angestellter eine höhere Vergütung, die nach dem tariflichen Tätigkeitsmerkmal die achtjährige Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe der einschlägigen Vergütungsgruppe (VergGr.) voraussetzt, können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Bewährungszeiten in einer anderen Fallgruppe derselben Vergütungsgruppe nur dann angerechnet werden, wenn dies im Tarifvertrag ausdrücklich so vorgesehen ist.

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