In einer Kindertagesstätte ist eine lückenlose permanente Überwachung der Kinder nicht zu gewährleisten und auch nicht geboten. Für die Frage der Aufsichtspflichtverletzung sind immer die Besonderheiten und Umstände des einzelnen Falles zu berücksichtigen, wobei in einem solchen Fall der Amtshaftung
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