Grundsätzlich muss der Mieter die für ihn günstigen Umstände beweisen, die zu Abschlägen bei der Miete führen. Das gilt auch für die im Mietspiegel aufgeführten Merkmale.
In einem jetzt vom Amtsgericht München entschiedenen Fall eines Mieterhöhungsverlangens mietete der spätere Beklagte
Artikel lesen




