Vorsteuerabzug – und der Vertrauensschutz

Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes sind beim Vorsteuerabzug im gesonderten Billigkeitsverfahren zu prüfen.

Vertrauensschutz kommt auch im Billigkeitsverfahren nicht in Betracht, wenn es schon an den erforderlichen Formalien einer Rechnung fehlt bzw. solche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug fehlen, die Gegenstand der Wahrnehmung

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