Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Rechtsfragen zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Dem zugrunde liegt ein Streit um „Cheat-Software“ für Computerspiele. Die Klägerin vertreibt als exklusive Lizenznehmerin in ganz Europa Spielkonsolen und Computerspiele hierfür.
Artikel lesen










