Namensänderung bei Pflegekindern

Wenn eine Namensänderung das Wohl des Kindes fördert und überwiegende Interessen an der Beibehaltung des Namens nicht entgegenstehen, ist regelmäßig der Familienname eines Pflegekindes, das sich in Dauerpflege befindet und unter pflegeelterlicher Vormundschaft aufwächst, dem der Pflegeeltern anzugleichen.

Eine Verletzung

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