Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung zur Renovierungspflicht bei Auszug aus der Mietwohnung: Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel),
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