Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Akteneinsicht für die Geschädigte im Strafverfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat die Akteneinsicht einer Geschädigten im Ermittlungsverfahren wegen der „NSU 2.0“-Drohbriefe vorläufig mit einer einstweiligen Anordnung gestoppt. Die Beschwerdeführerin wendet sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen einen Beschluss des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Frankfurt am Main, der die von der Staatsanwaltschaft verfügte Bewilligung von Akteneinsicht während des Ermittlungsverfahrens an die

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Akteneinsicht für den Verteidiger – in das Senatsheft

Ein Verteidiger hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Bundesgerichtshofsheft. Denn das Bundesgerichtshofsheft stellt eine rein interne Arbeitsgrundlage dar. Abgesehen von Notizen, Bearbeitungshinweisen und Ähnlichem von Bundesgerichtshofsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Bundesgerichtshofsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in

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Akteneinsicht für die Nebenklägerin

Art.19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art.19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden. Auch außerhalb des

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Die dem (vermeintlichen) Opfer versagte Einsicht in die Ermittlungsakten

An der für alle Prozessordnungen geltenden Garantie eines fairen Verfahrens sind all diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den spezielleren grundrechtlichen Verfahrensgarantien nicht erfasst werden. Das Recht auf ein faires Verfahren hat als prozessuales „Auffanggrundrecht“ allerdings keinen feststehenden Gewährleistungsumfang, sondern bedarf der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten. Eine Verletzung

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Ermittlungsakte – und die Akteneinsicht für das Opfer

Eine Entscheidung, die einem Kapitalanleger ein beschränktes Akteneinsichtsrecht in die Anklageschrift gewähren, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das prüfungsmaßstäbliche Recht des Antragstellers (hier: eines Steuerberaters in einem Wirtschaftsstrafverfahren gegen Mitglieder der Geschäftsleitung von Gesellschaften, die er steuerlich beraten hat) auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs.

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Die nicht ausgedruckte Ermittlungsakte

In einem Strafverfahren besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf kein grundsätzlicher „Anspruch“ eines Verteidigers auf Ausdruck einer kompletten e-Akte zum Zwecke einer sachgerechten Verteidigung, wenn ihm die kompletten Akten dauerhaft in digitalisierter Form als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen. Angesichts der Tatsache, dass die elektronische Aktenbearbeitung mittlerweile in weiten Teilen der

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