Marihuana-MPU

Der Besitz von 15 g Marihuana, dessen THC-Konzentration unbekannt ist, berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde ohne weitere Anhaltspunkte nicht dazu, gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu fordern.

Mit dieser Entscheidung stellt sich das Niedersächsische

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Anforderungen an die MPU-Anordnung

In der Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zur Klärung von Fahreignungszweifeln ist dem Betroffenen auch die konkrete Fragestellung der Begutachtung mitzuteilen.

Eine Gutachtensanordnung muss aus sich heraus verständlich und bestimmt sein. Lässt sich der Gutachtensanordnung nach einem weiteren Schriftwechsel im

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