Auch wenn der Gelegenheitskonsument einen Abstand von 30 Stunden zwischen dem letzten Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr einhält, fehlt es bei einem nachgewiesenen THC Wert von über 1, 0 ng/ml im Blut an der für die Fahreignung erforderlichen Trennungsfähigkeit.
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