Verlangt ein Arzt für eine Augenoperation mit einem bestimmten Laser deutlich mehr als für eine Operation allein mit Skalpell, so muss die Krankenversicherung unter Umständen nicht die höheren Kosten tragen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall eines Streits über die Erstattung von Kosten einer Katarakt-Operation unter
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