Bankrott per Sicherungsübereignung

In einer nicht gerechtfertigten Sicherungsübereignung kann ein Beiseiteschaffen liegen. Auch das(unzutreffende) Anerkenntnis, dass eine Sicherungsübereignung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt erfolgt sei, kann den Tatbestand des „Beiseiteschaffens“ erfüllen.

Zwar könnte es sich dabei auch um die Anerkennung eines erdichteten

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