Schild

Haustürwiderruf nach Vertragsabwicklung

Die EU-Haustürwiderrufs-Richtlinie (”Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen”) ist dahin auszulegen, dass der nationale Gesetzgeber für den Fall einer fehlerhaften Belehrung des Verbrauchers über die Modalitäten der

Artikel lesen