Mit der Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines minderjährigen Kindes nach § 1631 b BGB musste sich jetzt der Bundesgerichtshof befassen:
Nach § 1631 b Satz 1 BGB bedarf die Unterbringung eines Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, der Genehmigung des
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