Dass der Kläger eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO erheben wollte, liegt nahe, wenn er Einwendungen gegen den titulierten Anspruch aus der Grundschuld nach § 1192 Abs. 1, § 1147 BGB vorgetragen hat. Bezieht sich sein Klageantrag allerdings auf die
Artikel lesen






