Ein Windenergieanlagenbetreiber muss die Lärmrichtwerte auch auf eigenen benachbarten Wohngrundstücken einhalten. Diese Ansicht vertrat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg und wies die Klage von Betreibern einer Windenergieanlage gegen eine Lärmschutzauflage ab.
Die Klage richtete sich gegen den Landkreis Wittmund, der den
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