Nachträgliche Widerrufsbelehrung

In der Erteilung einer – objektiv nicht erforderlichen – nachträglichen Widerrufsbelehrung kann nicht als Einräumung eines voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts verstanden werden.

Allerdings kann nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ein Widerrufsrecht nicht nur von Gesetzes wegen bestehen, sondern grundsätzlich

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Nachbelehrung eines Verbrauchers

Die Nachbelehrung eines Verbrauchers nach § 355 Abs. 2 BGB über ein bestehendes Widerrufsrecht muss einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich macht, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll.

Gemäß §

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