Die Ausweisung eines Unionsbürgers

Auch die Ausweisung eines Unionsbürgers, der mehr als zehn Jahre im Aufnahmemitgliedstaat gelebt hat, kann gerechtfertigt sein, wenn er Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität begangen hat, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union angeführt sind. Allerdings muss

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