Bonusaktionen für die Smartphone-App „My Taxi“, bei denen registrierte Nutzer lediglich die Hälfte des regulären Fahrpreises zu zahlen haben, während die Taxifahrer die andere Hälfte des Fahrpreises ‑abzüglich der Vermittlungsgebühren- von der „My Taxi“-Betreiberin erhalten, sind zulässig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage einer Genossenschaft von Taxizentralen in
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