Die seit 2005 geltenden Pfändungsfreibeträge, also der Teil des Arbeitseinkommens, der gemäß § 850c ZPO nicht gepfändet werden kann, bleibt auch für die kommenden zwei Jahre bis zum Juli 2009 unverändert.
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 sieht keine Änderungen der bisher geltenden Beträge vor. Nach wie vor aktuell ist daher die Pfändungstabelle 2005.











