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Schadensersatz nach Polizeieinsatz

Ein Polizeibeamter verletzt bei einem Einsatz dann seine Amtspflichten, wenn er die Sachlage falsch einschätzt hat und nicht wie ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage zum Zeitpunkt des polizeilichen Handelns eingeschätzt hätte.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht

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Die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes

Den Polizeibehörden steht bei Einsatzentscheidungen ein weites Ermessen zu. Eine im Vorfeld vorgenommene fehlerhafte Lageeinschätzung führt in der Regel nicht zur Rechtswidrigkeit der späteren Einsatzmaßnahmen.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall die Klage des

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Die entlaufenen Rinder

Die Kosten für den Einsatz von Polizeibeamten, die entlaufene Rinder auf eine Weide zurückgetrieben haben, hat der Landwirt zu tragen, dem die Rinder gehören.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Landwirts

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Der Polizeieinsatz fürs „Scherzpaket“

Nach der Gebührenverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg ist für die missbräuchliche Veranlassung von Polizeieinsätzen mindestens ein bedingt vorsätzliches Handeln des Verursachers erforderlich, um diesem die Kosten für den Polizeieinsatz aufzuerlegen. Ist lediglich fahrlässig gehandelt worden, hat der Verursacher nicht zu zahlen.

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Bundesverwaltungsgericht

Wenn der Polizeihund zubeißt…

Auch wenn ein Demonstrationsteilnehmer keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu einem Polizeihund eingehalten hat, muss er nicht damit rechnen, dass er wegen des Fehlverhaltens eines anderen Demonstrationsteilnehmers von dem Hund gebissen wird. Es hat sich durch die Bissverletzung eine mit dem Einsatz

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Entlaufene Ponys

Ist ein Polizeieinsatz wegen entlaufender Tiere zur effektiven Gefahrenabwehr erforderlich gewesen, so ist die Gebührenheranziehung des Tierhalters rechtmäßig. Die maßgeblichen Vorschriften des Polizeirechtes erforderten kein schuldhaftes Verhalten des Verantwortlichen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier in dem hier vorliegenden Fall

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