Im Rahmen der Ermittlung des steuerfreien (fiktiven) Zugewinnausgleichs ist der Nachlass i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG 1974 nicht um die Beträge aus einer Schenkung des verstorbenen Ehegatten zu erhöhen, auch wenn diese Schenkungen familienrechtlich (§ 1375
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