Geschlossene Fonds in der Erbschaftsteuer

Für gewerbliche Vermögen gelten in der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer besondere Freibeträge.
Ein Erlass des baden-württembergischen Finanzministeriums will diese nun aber immer dann nicht mehr gewähren, wenn bei geschlossenen Fonds diese zwar gewerbliche Einkünfte erzielen, die Fonds-Anteile aber über Treuhänder

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