Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, wird mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, noch kein schenkungsteuerpflichtiger Vermögensgegenstand zugewendet. Dem Kläger waren gegen Jahresende 1998 von seinem Vater Unterbeteiligungen an dessen Kommandit- und GmbH-Geschäftsanteilen geschenkt worden. Der Schenkungsvertrag sah vor,
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