Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, wird mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, noch kein schenkungsteuerpflichtiger Vermögensgegenstand zugewendet. Dem Kläger waren gegen Jahresende 1998 von seinem Vater Unterbeteiligungen an dessen Kommandit- und GmbH-Geschäftsanteilen geschenkt worden. Der Schenkungsvertrag sah vor,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Grundstücksschenkung unter Ehegatten

Überträgt ein Ehegatte das Eigentum an einem Grundstück und zugleich den ihm gegen die kreditgebende Bank aus der Sicherungsabrede zustehenden Rückgewähranspruch an den anderen Ehegatten, der die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden übernimmt, ist nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs bei der Ermittlung des Wertes der unentgeltlichen Zuwendung nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schenkung von Darlehensteilforderungen an die Kinder

Auf die unentgeltliche Abtretung der einem beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge ergangene Rechtsprechung nicht übertragbar. Bundesfinanzof, Urteil vom 19. Dezember 2007 – VIII R

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Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs

Behält sich die Schenkerin bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks den Nießbrauch vor und löst der Bedachte später den Nießbrauch gegen Entgelt ab, hat dies –abgesehen vom Wegfall der Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG– keinen Einfluss auf die Schenkungsteuer, die für die Grundstücksübertragung festzusetzen war. Bundesfinanzhof,

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Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass regelmäßig keine schenkungsteuerlich relevante (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) freigebigen Zuwendungen des Gesellschafters einer GmbH an eine ihm nahestehende Person vorliegen, wenn die GmbH auf Veranlassung des Gesellschafters der nahestehenden Person überhöhte Vergütungen zahlt. Doch könne eine gemischte freigebige Zuwendung im Verhältnis

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Unterhaltsverzicht gegen Geldzuwendung

Erhält ein Ehegatte zu Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt einen Geldbetrag, ist dies aus Sicht der Schenkungssteuer als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Teilverzicht stellt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar. Bundesfinanzhof,

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Erbrechtsreform

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts gebilligt und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Gegenstand der Reformüberlegungen ist allerdings nicht das gesamte Erbrecht. Vielmehr soll, neben Anpassungen an andere Gesetzesentwicklungen wie etwa der 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform, hauptsächlich das Pflichtteilsrecht reformiert und eine

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Erbschaftsteuer-Reform

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet. Der Entwurf basiert auf den Vereinbarungen einer politischen Arbeitsgruppe unter der gemeinsamen Leitung des Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. Gleichzeitig soll der Entwurf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Entscheidung vom

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Referentenentwurf zur Erbschaftsteuer-Reform

Der Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) wurde jetzt vom Bundesfinanzministerium an die anderen beteiligten Bundesministerien sowie an die Bundesländer zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf wurde erforderlich, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben einer realitätsgerechten Bewertung aller Vermögensklassen umzusetzen. Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen dabei garantieren, dass es beim Übergang

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Rente für die Eltern und die Schenkungsteuer

Räumen Kinder, denen ein Elternteil Vermögen übertragen hat, in derselben Urkunde beiden Eltern als Gesamtgläubigern ein Rentenstammrecht ein, liegt dem nur insoweit eine schenkungsteuerlich relevanten freigebige Zuwendung des übertragenden Elternteils an den anderen zugrunde, als der andere Elternteil über die eingehenden Zahlungen im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich endgültig frei verfügen

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Betriebsübertragung gegen Angehörigenrente

Sind aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen ( 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB) wiederkehrende Leistungen an einen vom Vermgensübergeber bestimmten Dritten zu erbringen, sind diese Leistungen erbrechtlichen Verpflichtungen gleichzustellen, deren Ablösung nicht zu steuerlich zu beürcksichtigenden Anschaffungskosten führt. Die Leistungen zur Ablösung einer freiwillig begründeten Rentenverpflichtung sind keine Veräußerungskosten.

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Mehrere Schenkungen

Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig. Aber: Bleiben dem Finanzamt die Umstände, die es ihm ermöglichen würden, die Steuer für die Einzelzuwendungen getrennt festzusetzen, deshalb unbekannt, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten (§ 90 AO),

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Festsetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer

Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Diese beträgt bei der Erbschaftsteuer regelmäßig vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, also mit Ende des Jahres, in dem die Schenkung vollzogen oder die Erbschaft angefallen

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Zugewinnausgleich und Schenkungsteuer

Werden Wirtschaftsgüter zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich begründeten Anspruchs, mit dem bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft der sich bis dahin ergebende Zugewinn ausgeglichen werden soll, übertragen, handelt es sich, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, um einen (objektiv) unentgeltlichen Vorgang und um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1

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Lebenspartner in der Erbschaftsteuer

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in die Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Ehegatten kommen ferner in den Genuss des höchsten Freibetrages von 307 000 Euro und haben Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Für eingetragene Lebenspartner gelten diese Regelungen jedoch nicht. Eingetragene Lebenspartner haben nach einer

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Erbschaftsteueraufkommen

Das den Ländern zustehende Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat sich seit 1991 nahezu verdreifacht. Lag es im Jahre 1991 für das gesamte Bundesgebiet noch bei rund 1,35 Milliarden Euro, so waren es 2006 3,76 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (Erbschaftsteuer)

Zu dem am 12. Oktober 2006 unterzeichneten Abkommen mit Frankreichzur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führen oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das neue DBA sollen derartige Hindernisse abgebaut werden.

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Schenkung an den Sportverein

Außerordentliche, d.h. nicht satzungsmäßig oder allen Vereinsmitgliedern durch entsprechenden Beschluss auferlegte, Leistungen des Förderers eines Vereins an einen Sportverein unterliegen als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Das Recht des Zuwendenden, auf die Zusammensetzung einer Vereinsmannschaft Einfluss nehmen zu können, ist keine Gegenleistung des Vereins

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Vererbtes Betriebsvermögen

Nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesfinanzhofs ist nur der Erwerb solchen Betriebsvermögens erbschaft- oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber Betriebsvermögen ist. Damit hat der BFH die gelegentlich vertretende Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei. Das Urteil

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Gewichteter Durchschnittsertrag im Stuttgarter Verfahren

Bei der Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im sog. Stuttgarter Verfahren ist der gewichtete Durchschnittsertrag auf der Grundlage der letzten drei vor dem Besteuerungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre zu ermitteln. Das Betriebsergebnis des im Besteuerungszeitpunkt laufenden Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt.

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Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 7. November 2006 entschieden hat, dass die derzeitige Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, und den Gesetzgeber verpflichtet hat, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen, haben jetzt die Finanzministerien der Bundesländer reagiert

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Münzen

Reform des Pflichtteilsrechts

Das Bundesjustizministerium plant eine Reform des derzeit geltenden Erbrechts, insbesondere des Pflichtteilsrechts. Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte

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Verschenkte Grundbesitz-GbR

Bei einer Personengesellschaft, die Eigentümerin eines Grundstücks ist, führt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters zu einer Grunderwerbsteuerpflicht. Erfolgt die Übertragung allerdings im Wege einer Schenkung, ist dies, wie der Bunderfinanzhof jetzt nochmals festgestellt hat, grunderwerbsteuerfrei.

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Verfassungswidrige Erbschaftsteuer

Die Erhebung der Erbschaftsteuer ist in der derzeitigen Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem heute veröffentlichten Beschluss festgestellt. Nach Ansicht des BVerfG ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz unvereinbar, da sie

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Scheindarlehn als mittelbare Grundstücksschenkung

Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien –offenkundig– die notwendigen Folgerungen aus

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Anzeigepflicht für ausländische Bankniederlassungen

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Banken dazu verpflichtet, den Stand der bei ihnen geführten Konten und die bei ihnen verwahrten Vermögensgegenstände eines Erblassers den Erbschaftsteuerfinanzämtern anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, auch auf Vermögensgegenstände, die von der ausländischen Zweigniederlassung einer inländischen Bank verwahrt oder

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Gesellschafterauseinandersetzung und Grunderwerbsteuer

Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Liegt in einem solchen

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

Mit Frankreich wurde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer geschlossen. Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für alle Nachlass- und Erbschaftsteuern sowie Schenkungsteuern, die in Deutschland oder Frankreich erhoben werden, dies sind derzeit in Deutschland die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer und in

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Geschenkte Eigentumswohnung

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine mittelbare Grundstücksschenkung beim Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof zu befassen. So lange die Schenkung einer Immobilie bei der Schenkungsteuer mit einem unter dem Verkehrswert liegenden Wert erfasst wird, besteht ein Anreiz zu sogenannten mittelbaren Grundstücksschenkungen. Dabei

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Kirchliche Altersheime

Bestellt eine Kirchengemeinde einer kirchlichen Einrichtung mit karitativer Zielsetzung ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Alten- und Pflegeheim und hat diese Einrichtung den vereinbarten Erbbauzins so lange nicht zu zahlen, wie sie den Heimbetrieb fortführt, liegt eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung unter Lebenden vor.

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Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. Erst durch eine Veröffentlichung des Urteil oder Beschlusses des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und

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Bedingte Gegenleistungspflichten bei gemischten Schenkungen

Bei der Berechnung der Schenkungsteuer für eine gemischte Schenkung sind aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten des Bedachten erst nach Bedingungseintritt zu berücksichtigen. Desweiteren sind Verpflichtungen zu einer Rentenzahlung auf Verlangen des Steuerpflichtigen statt mit dem sich aus § 14 Abs. 1 BewG i.V.m. Anlage 9 zu § 14 BewG ergebenden Kapitalwert mit

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Eigenheimzulage und Kaufpreisrückschenkung

Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann hierdurch nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs eine missbräuchliche – und damit steuerlich unbeachtliche – Gestaltung zur Erlangung der Eigenheimzulage vorliegen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Oktober 2005 – IX R 76/03

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Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG, die bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht (Wohnsitz von Erblasser und Erbe im Ausland) einen geringeren Freibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz im Inland) vorsieht, verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zwar nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, allerdings hat es der

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Aufgehobene Grundstücksschenkung

Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung entstandene Schenkungsteuer für eine Grundstücksschenkung entfällt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen kann.

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Abschreibung bei gemischter Schenkung

Ist ein erworbenes Zweifamilienhaus-Grundstück in zwei eigenständige Wirtschaftsgüter bildende Gebäudeteile (fremdvermietete Wohnung sowie einem Wohnungsberechtigten überlassene Wohnung) aufzuteilen, so ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich –auch in Fällen der gemischten Schenkung– der Besteuerung zugrunde zu legen.

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Steuerfreier Ehegattennachlass

Im Rahmen der Ermittlung des steuerfreien (fiktiven) Zugewinnausgleichs ist der Nachlass i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG 1974 nicht um die Beträge aus einer Schenkung des verstorbenen Ehegatten zu erhöhen, auch wenn diese Schenkungen familienrechtlich (§ 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB) bei der Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Stundung von Erbschaftsteuer

Der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Erblassers oder Schenkers zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zugunsten dieser Personen belastet ist, wird im Rahmen der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ohne Berücksichtigung dieser Belastungen besteuert. Allerdings ist die Erbschaftsteuer

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Zinsloses Darlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus

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Geschlossene Fonds in der Erbschaftsteuer

Für gewerbliche Vermögen gelten in der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer besondere Freibeträge. Ein Erlass des baden-württembergischen Finanzministeriums will diese nun aber immer dann nicht mehr gewähren, wenn bei geschlossenen Fonds diese zwar gewerbliche Einkünfte erzielen, die Fonds-Anteile aber über Treuhänder gehalten werden.

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Schenkungsteuer bei Schenkungsketten

Nach § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes werden mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden.

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