Der Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzungen oder Leistungen werden nach dem Bewertungsgesetz dergestalt berechnet, dass der Jahreswert mit einem Vervielfältiger multipliziert wird, der anhand der aktuellen Sterbetafeln bezogen auf den jeweiligen Leistungsbeginn berechnet wird.
Das Bundesfinanzministerium nun die neuen Vervielfältiger veröffentlicht,
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