Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB zu befassen: Das Landgericht Essen hatte den Angeklagten wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit „vorsätzlicher“ Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Nach
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