Insolvenz als Sicherheitsrisiko

Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SÜG erfordert auch dann, wenn sie sich auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stützt, eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles mit einer prognostischen Einschätzung der Persönlichkeit des Betroffenen.

Die Überprüfung

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Sicherheitsrisiko wegen Drogenkonsum

Kündigt ein Unternehmen einem Mitarbeiter ohne den Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligen, ist die Kündigung unwirksam. Dagegen darf der Arbeitgeber eine tatsächliche weitere Beschäftigung verweigern, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers, das zur Kündigung geführt hat (hier Drogenkonsum), bei Weiterbeschäftigung ein Sicherheitsrisiko

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Passentzug durchs Landeskriminalamt

Nach dem Passgesetz kann ein Reisepass entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passinhaber die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Das Aufsuchen eines terroristischen Ausbildungslagers im Ausland ist genauso wie

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