Unternehmensbeteiligungen sind aus dem Beitrittsgebiet in den Geltungsbereich des alliierten oder bundesdeutschen Rückerstattungsrechts verbracht worden, wenn der Sitz des Unternehmens aus dem Beitrittsgebiet in die westlichen Besatzungszonen oder in die West-Sektoren von Berlin verlegt worden ist. Die Sitzverlegung erfordert einen
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