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Zu eng geparkte Fahrzeuge

Der Stellplatz für ein Fahrzeug darf in seiner kompletten Breite genutzt werden. Auch wenn das Fahrzeug mehr auf der rechten Hälfte geparkt wird und dem Nutzer der benachbarten Stellfläche dadurch das Einsteigen erschwert wird, liegt keine Eigentumsbeeinträchtigung des benachbarten Fahrzeugs

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Schießstände und Auto-Stellplätze

Werden für eine geplante Schießanlage keine Stellplätze nachgewiesen, darf eine Baugenehmigung nicht erteilt werden. Meint jedenfalls das Verwaltungsgericht Neustadt in einem jetzt veröffentlichten Urteil.

Der Kläger ist ein Sportschützenverein aus dem Landkreis Kaiserslautern, der bereits über eine unterirdische Schießanlage nebst

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