Ein auf der Grundlage des StraBEG vom 23.12.2003 an das Finanzamt gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO.
Führt die Festsetzung der Einkommen, Körperschaft, Vermögen, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag i.S.
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