Nach einem jetzt von der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ muss eine Packung Zigaretten zukünftig mindestens 19 Zigaretten (statt bisher 17) enthalten, eine Packung Feinschnitt-Tabak zum Selberdrehen muss danach ab dem 1. November
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