Landgericht München II

Erstinstanzliche Beweisaufnahme – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt.

Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können

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Landgericht Bremen

Erstinstanzliche Tatsachenfeststellung – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können

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Tatsachenfeststellungen, neuer Parteivortrag – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf Verfahrensfehler und damit auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt.

Bei der Berufungsinstanz handelt es sich auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes

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Arbeitsunfall bei unklarem Unfallzeitpunkt

Ein Arbeitnehmer hat – aus Beweislastgründen – keinen Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls, wenn nicht feststellbar ist, wann ein Unfallereignis mit einer gesundheitsschädigenden Einwirkung auf einen Arbeitnehmer erfolgt ist, dagegen aber sicher feststeht, dass der Arbeitnehmer in dem betroffenen Zeitraum

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