Allein die Teilnahme an einem rechtsextremistischen Planungstreffen (hier: das „Potsdamer Treffen“) rechtfertigt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln keine außerordentliche Kündigung.
So hat jetzt das Arbeitsgericht Köln die im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Mitarbeiterin an dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ von
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