§ 17 Abs. 4 TV-L regelt in Abgrenzung zu § 16 Abs. 2 TV-L die Stufenzuordnung bei Veränderungen der Eingruppierung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Nach § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L ist der Beschäftigte bei einer Eingruppierung in eine niedrigere
Artikel lesen






