„8 % über dem Basiszinssatz“

Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch „8 % Zinsen über dem Basiszinssatz“ ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahingehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind.

Ein Vollstreckungstitel muss den im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzenden Anspruch

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Oberlandesgericht München

Der Verbleib des Originalurteils

Das Original eines Urteils muss nicht zwingend bei den Gerichtsakten verbleiben.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besagt lediglich, dass das Original des Urteils nicht zugestellt wird, nicht dagegen, dass es zwingend bei den Gerichtsakten verbleiben muss.

Der Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten auf

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Oberlandesgericht München

Wann wird ein Urteil zum Urteil?

Ein Urteil wird erst durch seine förmliche Verlautbarung mit allen prozessualen und materiell-rechtlichen Wirkungen existent. Verkündungsmängel stehen dem wirksamen Erlass eines Urteils nur entgegen, wenn gegen elementare, zum Wesen der Verlautbarung gehörende Formerfordernisse verstoßen wurde, so dass von einer Verlautbarung

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