Kein Video vom NSU-Verfahren

Und wieder einmal musste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Münchener NSU-Verfahren schon vor dessen Beginn beschäftigen. Diesmal waren einige Nebenkläger nach Karlsruhe gezogen, um dem Show-Charakter des Verfahrens zu erhöhen. Freilich zog das Bundesverfassungsgericht nicht mit und nahm die mit

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Kuttenverbot im Gerichtsgebäude

Ein vom Landgerichtspräsidenten während eines Strafverfahrens erlassene Sicherheitsverfügung, nach der das Tragen von Motoradwesten im Gerichtsgebäude verboten ist, verstößt weder gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs.1 GG) noch ist der Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Strafverfahren (Art. 2

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