Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfall

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, vorliegend mithin auf den Erlass des Widerspruchsbescheids der Rechtsanwaltskammer

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Die Insolvenz des Rechtsanwalts

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder – wenn

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Anwalt in der Insolvenz

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Ein Vermögensverfall wird kraft Gesetzes unter

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Der Rechtsanwalt in der Insolvenz

(Spätestens) mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Hieran vermag auch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Klägers durch den Insolvenzverwalter nichts zu ändern. Die Freigabe beseitigt nicht die Insolvenz

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