Bei einer rein vermögensverwaltenden GmbH im Gründungsstadium besteht vor ihrer Eintragung ins Handelsregister keine Gewerbesteuerpflicht.
Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt der Gewerbesteuer zunächst nur der stehende Gewerbebetrieb (§ 1 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung).
Nach ständiger Rechtsprechung beginnt deshalb die sachliche Gewerbesteuerpflicht
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