Bayerisches Versammlungsgesetz

Mit dem am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Bayerischen Versammlungsgesetz (BayVersG), das für das Gebiet des Freistaates Bayern an die Stelle des Versammlungsgesetzes des Bundes (VersG) gerückt ist, hat ein Bundesland erstmalig von der den Bundesländern seit der Föderalismusreform

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Gebühren für versammlungrechtliche Bescheide

Für den Erlass einer versammlungsrechtlichen Auflage, mit der eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden soll, kann vom Veranstalter einer Demonstration eine Verwaltungsgebühr verlangt werden. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit steht einer Gebührenerhebung nicht grundsätzlich entgegen. Das

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