Das Verhebetrauma, das ein Bestatter während der beruflichen Tätigkeit – Anheben der Leiche – erleidet, erfüllt die gesetzliche Anforderung an Arbeitsunfälle.
Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einen Arbeitsunfall festgestellt. Der Kläger, ein 39jähriger
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