Versorgungsehe nach Krebserkrankung

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, wird eine Versorgungsehe gesetzlich vermutet. Kann dies nicht widerlegt werden, besteht kein Anspruch auf Witwenrente.

In einem jetzt vom Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt entschiedenen Rechtsstreit klagte ein Witwer gleichwohl trotz kurzer Ehedauer

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