Zahlungsverzögerungen unter Verwandten

Verträge unter nahen Angehörigen werden steuerlich regelmäßig nur dann anerkannt, wenn sie u.a.

  • vor der (ersten) Leistungserbringung schriftlich geschlossen wurden,
  • ihre Regelungen denen entsprechen, zu denen ein Vertragsschluss auch mit Dritten erfolgt wäre und
  • der Vertrag auch tatsächlich entsprechend der
Artikel lesen