Zahlungsverzögerungen unter Verwandten

Verträge unter nahen Angehörigen werden steuerlich regelmäßig nur dann anerkannt, wenn sie u.a.

Zahlungsverzögerungen unter Verwandten
  • vor der (ersten) Leistungserbringung schriftlich geschlossen wurden,
  • ihre Regelungen denen entsprechen, zu denen ein Vertragsschluss auch mit Dritten erfolgt wäre und
  • der Vertrag auch tatsächlich entsprechend der Vereinbarung durchgeführt wird.

Doch was ist, wenn es in einem solchen Vertragsverhältnis zwischen Verwandten zu Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen kommt? Wie muss sich der Gläubiger dann verhalten, um die steuerliche Anerkennung nicht zu gefährden?

Das Niedersächsische Finanzgericht gibt ihm hierzu in einer aktuellen Entscheidung etwas Spielraum: So sollen bei Verträgen unter Angehörigen gelegentlich verspätete Zahlungen und die Nicht- oder verminderte Zahlung einzelner Monatsbeträge noch nicht zur Nichtanerkennung führen, wenn hierfür nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Wird die Zahlung von wiederkehrenden Leistungen bei einer Vermögensübergabe nach einer längeren Unterbrechung wieder aufgenommen, so liegt hierin nach Ansicht des FG eine Vertragsänderung, so dass hinsichtlich der Frage der Anerkennung dieser Zahlungen eine erneute Ertragsprognose anzustellen ist.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. August 2008 – 3 K 219/06
(nicht rechtskräftig, die Revision ist beim BFH anhängig – X R 13/09)