Herausgabe einer Güterkraftverkehrslizenz – und die Erzwingungshaft

Die Anordnung von Erzwingungshaft scheidet aus, wenn nicht zuvor versucht wurde, die streitbefangene Urkunde im Wege unmittelbaren Zwangs aus der Wohnung des Verpflichteten zu holen. In einem solchen Fall lehnte vorliegend das Verwaltungsgericht Hamburg die Anordnung einer zweiwöchigen Erzwingungshaft ab. Die Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung der Erzwingungshaft gegen den

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Eigenmächtige Ergänzungen des PfÜB-Antragsformulars

Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen, § 829 Abs. 4 Satz 2

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