Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main keine Verwechslungsgefahr. In dem hier entschiedenen Rechtsstreit hatte die Antragstellerin, eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, in den Jahren 2009 bis 2011 für ihr Fernsehprogramm eine Beitragsreihe mit der
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