Landgericht Bremen

Vollstreckung verfassungswidriger Urteile

Die Vollstreckung gegen einen rechtskräftig zur Zahlung verurteilten Schuldner ist nach einer jetzt verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig, wenn das zu Grunde liegende Urteil auf der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz

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