Die den Vorwurf der groben Nachlässigkeit iSd. § 296 Abs. 2 ZPO begründenden Tatsachen müssen vom Gericht positiv festgestellt werden. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Das Arbeitsgericht hat der beklagten Arbeitgeberin aufgegeben, die betrieblichen Erfordernisse für die Kündigung innerhalb einer
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