OLG Rostock (Ständehaus)

Die Berufung des Streithelfers

Der Streithelfer kann für die Hauptpartei ungeachtet der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 ZPO wirksam Berufung einlegen, solange die Nebenintervention nicht rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist.

Die von einem Streithelfer bis zur (rechtskräftigen) Zurückweisung seines Beitritts (§ 71

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Die Klage der niederländischen Steuerberatungs-Ltd. – und Zurückweisung durch das Finanzamt

Eine im Verwaltungsverfahren erfolgte Zurückweisungsverfügung des Finanzamtes kann eine im Namen der Mandantin erfolgte wirksame Klageerhebung durch eine in den Niederlanden ansässige Steuerberatungs-Ltd. nicht verhindern.

Eine solche Zurückweisungsverfügung des Finanzamtes ist dahingehend auszulegen, dass sie lediglich das Besteuerungsverfahren, nicht aber

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