Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Steuerfahndung neu aufgestellt und die Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime in einer neuen Zentralbehörde, dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) zusammengezogen.
Die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität und Cybercrime sowie die Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung soll künftig zentral im neuenLandesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) erfolgen bzw. von dort koordiniert werden. Im neuen LBF NRW sollen die bestehende Expertise und die erforderlichen Kompetenzen gebündelt werden, um landesweit schnell und effektiv gegen die „großen Fische“‘ vorgehen zu können.
Das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität tritt organisatorisch neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ), die als regionale Niederlassungen bestehen bleiben. Anders als die bisherigen STRAFA-FÄ soll das LBF NRW nicht nur lokal bzw. regional zuständig sein, sondern landesweit große Fälle von Steuerkriminalität bekämpfen und verfolgen. Durch diese Bündelung von Know-How und Ressourcen soll sichergestellt werden, dass die bedeutenden Fälle zentral durch Expertinnen und Experten mit einem hohen Grad an Spezialisierung auf diesen Gebieten bearbeitet werden. Gleichzeitig werden die Arbeitsprozesse und die Ermittlungsarbeit in den STRAFA-FÄ entlastet. Damit ähnelt die neue Struktur der Arbeitsaufteilung zwischen Landeskriminalamt und lokalen Polizeibehörden.
Die in der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus tätigen Ermittlerinnen und Ermittler aus der Steuerverwaltung sollen ebenso wie die Sondereinheiten der Steueraufsicht (ARES) und die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) Teil des neuenLandesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität werden. Durch die Zusammenführung dieser Sonderstellen können Synergieeffekte optimal genutzt werden. Weitere Zuständigkeiten werden die zentrale Bearbeitung von Cum-Ex-Fällen, Kryptowährungen, die Bekämpfung von Cybercrime, die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifende organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das „Hawala-Banking“ sein.
Die im Länderverbund bislang einzigartige Herangehensweise führt zu deutlich kürzeren Wegen und effektiveren Abstimmungsprozessen und folgt konsequent dem Ermittlungsgrundsatz „Follow the Money“. Dies vereinfacht die Ermittlungen und ermöglicht insbesondere auch die schnellere Fortentwicklung forensischer Ermittlungsarbeit sowie die Prüfung und den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsmethoden. Die Erfahrungen aus der Arbeit der Task Force haben überzeugt; mit dem neuen LBF NRW soll dieser Ansatz jetzt in Nordrhein-Westfalen in die Fläche getragen werden.
Steuerhinterziehung ist zunehmend ein äußerst komplexes Phänomen wie die Umsatzsteuer-Karusselle oder Cum-Ex-Ermittlungen zeigen. Oftmals wird Steuerhinterziehung auch zusammen mit außersteuerlichen Delikten begangen. Mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität will sich die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung an diese geänderten Rahmenbedingungen anpassen.
Die Gründung eines zentralen Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität soll auch Fortentwicklungen auf europäischer Ebene Rechnung tragen, denn Einrichtungen und Behörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder Europol benötigen nach Ansicht der NRW-Finanzverwaltung bei immer komplexeren grenzüberschreitenden Verfahren zentrale Ansprechpersonen und eine einheitliche Koordinierung.
Der Aufbau des neuen Landesamtes erfolgte gestuft:
- Zum 1. Januar 2024 trat es zunächst als elftes Amt neben die zehn bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen. Es bündelte dann im ersten Schritt die bisherigen Sondereinheiten der Steuerfahndung mit überregionalem Bezug wie die Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus oder die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Die Schnittstellenaufgaben der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bei der Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität sowie von Geldwäsche und für fahndungsspezifische IT-Themen werden in eigenen Bereichen abgebildet.
- Im zweiten Schritt sollen nun zum 1. Januar 2025 die zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bei Beibehaltung der örtlichen Standorte organisatorisch in das LBF NRW integriert werden. In dieser zweiten Phase ist auch eine angemessene personelle Aufstockung des LBF NRW beabsichtigt. Mit dieser nachhaltigen Veränderung bei der Organisation der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen werden Fachexpertise und Ressourcen deutlich effizienter gebündelt und Lenkungsentscheidungen mit Blick auf den Personaleinsatz sowie die Fallverteilung nicht nur regional, sondern künftig auch landesweit getroffen.
Einen Schwerpunkt beim Aufbau des LBF NRW bildete die Bekämpfung digitaler Kriminalitätsphänomene mit erheblichem Ausmaß wie multinational aufgelegte Karussellgeschäfte zum Umsatzsteuerbetrug oder Hinterziehungsdelikte in Kombination mit Geldwäsche unter vermehrtem Rückgriff auf Kryptowährung. Innerhalb der neuen Behörde wird ein IT-Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (IT-FK) Expertise und Ressourcen bündeln, Unterstützungsleistungen für die IT-Fahndung erbringen und zentral digitale Ermittlungsmethoden – etwa den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – entwickeln und erproben.
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- Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: Jula2812 | CC BY-SA 4.0 International











