Die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Nachrichtendienste sollen künftig Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) der Europäischen Union erhalten. Der Zugang soll (zunächst?) beschränkt sein zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten im Einzelfall. Mit dem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf soll ein EU-Beschluss vom Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden.

Im europäischen Visa-Informationssystem, das sich derzeit im Aufbau befindet, werden Daten zu Schengen-Visa durch die zuständigen Behörden – insbesondere Visum-, Grenz- und Einwanderungsbehörden – gespeichert, ursprünglich zu dem Zweck, unter anderem Visum-Mehrfachanträge bei mehreren EU-Mitgliedstaaten zu verhindern und Identitätstäuschungen aufzudecken.